📜 Endnutzer‑Lizenzvereinbarung (EULA)
Software: BOTANIKA – Grüne Natur
EULA-Version: 1.1
Datum des Inkrafttretens: 13. 9. 2026
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“, „Vereinbarung“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen
(„Benutzer“) und Mgr. Petr Vitásek („Autor“, „Lizenzgeber“), der die Bedingungen für die Nutzung
der Software BOTANIKA – Grüne Natur („Software“) regelt.
Durch Installation, Kopieren oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.
1. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
- „Software“ bezeichnet das Programm BOTANIKA – Grüne Natur einschließlich aller Bestandteile, Aktualisierungen, Datendateien, Bilder, Illustrationen, Texte, Datenbanken und sonstigen Elemente.
- „Benutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die Software installiert, nutzt oder anderweitig auf Grundlage dieser Vereinbarung damit umgeht.
- „Gerät“ bezeichnet einen Computer, ein Notebook oder ein anderes kompatibles Hardwaregerät, auf dem die Software installiert und genutzt werden kann.
- „Lizenz“ bezeichnet die Berechtigung zur Nutzung der Software in dem in dieser Vereinbarung festgelegten Umfang und entsprechend dem erworbenen Lizenztyp.
- „Einrichtung“ bezeichnet eine Schule, Bildungseinrichtung, gemeinnützige Organisation oder sonstige Stelle, die die Software im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzt.
- „Aktivierungsschlüssel“ bezeichnet einen vom Autor bereitgestellten eindeutigen Code, der die Aktivierung der Vollversion der Software ermöglicht.
- „Schulisches Microsoft-365-Konto“ bezeichnet ein von der Schule bereitgestelltes Benutzerkonto des Dienstes Microsoft 365, das einen Schüler oder Mitarbeiter der betreffenden Schule eindeutig identifiziert und zur Überprüfung der Berechtigung dient, die Software im Umfang der erworbenen Mehrplatzlizenz zu nutzen.
2. Einräumung der Lizenz
Der Autor räumt dem Benutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software im Umfang des erworbenen Lizenztyps ein.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
Eine gültige Lizenz setzt voraus:
- einen bezahlten Rechnungsbeleg oder Kaufnachweis,
- einen gültigen Aktivierungsschlüssel.
Ohne Aktivierungsschlüssel funktioniert die Software nur als zeitlich begrenzte Testversion (Trial).
3. Lizenztypen
3.1 Mehrplatzlizenz für Grund- und weiterführende Schulen
- Ermöglicht die Installation und Nutzung der Software auf allen Computern der Schule.
- Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule dürfen die Software gemäß den Bedingungen dieser Lizenz auch auf ihren privaten Heimgeräten nutzen.
- Wenn die Schule über eine gültige Mehrplatzlizenz verfügt und Microsoft 365 nutzt, dürfen auch Schüler und Mitarbeiter der Schule die Software auf ihren privaten oder häuslichen Geräten nutzen, und zwar durch Anmeldung mit einem gültigen schulischen Microsoft-365-Konto.
- Die Berechtigung zur Nutzung der Software auf Heimgeräten besteht nur so lange, wie der Benutzer Schüler oder Mitarbeiter der Schule ist und über ein gültiges schulisches Microsoft-365-Konto verfügt.
- Die Aktivierung über ein schulisches Microsoft-365-Konto dient ausschließlich der Überprüfung der Berechtigung zur Nutzung der Software im Rahmen der gültigen Mehrplatzlizenz der Schule und ist nur für Schüler und Mitarbeiter der lizenzierten Schule mit gültigem schulischem Microsoft-365-Konto bestimmt. Die Verarbeitung aktivierungsbezogener Daten ist in der Softwaredokumentation und in den Datenschutzbestimmungen beschrieben.
- Die Lizenz darf nicht mit Personen geteilt werden, die weder Schüler noch Mitarbeiter der lizenzierten Schule sind.
- Die Lizenz ist nicht für höhere Fachschulen, Hochschulen oder weitere in Abschnitt 3.2 genannte Einrichtungen bestimmt.
3.2 Lizenz für höhere Fachschulen, Hochschulen und gemeinnützige Organisationen
- Die Software kann auf Grundlage von Einzellizenzen oder Lizenzen für Computerräume genutzt werden.
- Die Lizenz darf Studierenden nicht zur eigenständigen Nutzung außerhalb der Einrichtung bereitgestellt werden.
- Die Installation auf Geräten von Studierenden ist nicht gestattet.
3.3 Einzellizenz
- Ermöglicht die Installation auf höchstens zwei Geräten eines Lizenzinhabers.
- Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar.
4. Beschränkungen
Der Benutzer darf nicht:
- die Software oder den Aktivierungsschlüssel kopieren, verbreiten, verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder anderweitig weitergeben,
- die Software ändern, übersetzen, dekompilieren, zurückentwickeln oder versuchen, den Quellcode zu erlangen,
- in der Software enthaltene Bilder, Illustrationen oder grafische Elemente extrahieren, kopieren oder verbreiten,
- technische Schutzmaßnahmen umgehen oder versuchen, diese zu umgehen.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zur sofortigen Beendigung der Lizenz.
5. Rechte des geistigen Eigentums
Die Software und alle ihre Bestandteile (Code, Texte, Illustrationen, Datenbanken, grafische Elemente) sind durch internationale Urheberrechtsgesetze und -verträge geschützt.
Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Autor. Diese Vereinbarung überträgt dem Benutzer keine Eigentumsrechte.
6. Aktualisierungen und technischer Support
- Der Autor kann nach eigenem Ermessen Aktualisierungen, Fehlerbehebungen oder Verbesserungen bereitstellen.
- Aktualisierungen können bestimmte Funktionen ändern oder entfernen.
- Support wird über die unten angegebenen Kontaktdaten bereitgestellt.
- Der Autor behält sich das Recht vor, diese Lizenzvereinbarung angemessen zu aktualisieren oder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung der EULA wird stets auf der Website des Autors veröffentlicht. Durch die weitere Nutzung der Software nach Inkrafttreten der aktualisierten Fassung erklärt sich der Benutzer mit deren Bedingungen einverstanden.
7. Gewährleistungsausschluss
Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen, einschließlich:
- der Gewährleistung der Marktgängigkeit,
- der Eignung für einen bestimmten Zweck,
- der Nichtverletzung von Rechten Dritter,
- der Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der Ergebnisse.
Der Benutzer trägt sämtliche mit der Nutzung der Software verbundenen Risiken.
8. Haftungsbeschränkung
Im gesetzlich höchstzulässigen Umfang gilt:
- Der Autor haftet nicht für mittelbare, besondere, zufällige, Folge- oder Strafschäden, einschließlich Datenverlust, entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechung.
- Die Gesamthaftung des Autors übersteigt nicht den für die Lizenz gezahlten Betrag.
9. Beendigung der Vereinbarung
Diese Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Beendigung wirksam. Die Lizenz endet automatisch, wenn der Benutzer:
- eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt,
- die Software unbefugt verbreitet oder verändert.
Nach Beendigung muss der Benutzer die Software deinstallieren und sämtliche Kopien der Software löschen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik. Sämtliche Streitigkeiten werden von den Gerichten der Tschechischen Republik entschieden.
11. Kontakt
Autor und Lizenzgeber: Mgr. Petr Vitásek
Website: www.botanical.bio
E-Mail: vitasek@botanical.bio